Sorgerechtsverfügung

Sorgerechtsverfügung
Wer noch minderjährige Kinder hat, trägt generell ein hohes Maß an Verantwortung. Diese schließt auch die Überlegung ein, was mit den Kindern geschehen soll, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist, über ihr Wohl zu wachen. Es ist zwar nicht schön über den eigenen Tod nachzudenken, aber im Interesse des eigenen Nachwuchses sollte man sich einen Ruck geben und rechtzeitig regeln, was zu regeln ist. Das Instrument, mit welchem man auch nach dem Tode noch Einfluss auf das Schicksal seiner Kinder nehmen kann, ist die sogenannte Sorgerechtsverfügung.
Mit einer Sorgerechtsverfügung können sie weitestgehend vorbestimmen, wer im Falle ihres Todes die gesetzliche Vertretungsberechtigung für Ihre Kinder erhält. Dieses Vorbestimmungsrecht ist zwar nicht absolut, weil eine Regelung vom zuständigen Familiengericht jeweils zu prüfen ist und bei Vorliegen wichtiger Gründer jederzeit gekippt werden kann, wird in den meisten Fällen jedoch dazu führen, dass eine Lösung in Ihrem Sinne erfolgt. Auf jeden Fall hilft es, eine für das Kind sinnvolle Lösung zu finden und das Verfahren zu beschleunigen.
Was geschieht in Patch-work-Familien?
Naturgemäß entfaltet eine Sorgerechtsverfügung besonders bei Scheidungskindern ihre größte Wirkung. Hier ist das Streitpotenzial zwischen dem anderen Elternteil und einer allfällig vorhandenen Bezugspersonen der neuen Familie besonders groß. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie dafür sorgen, dass Ihr Kind oder Ihre Kinder entweder in ihrem bisherigen Umfeld verbleiben können oder in eine andere, bessere geeignetere Umgebung wechseln.
Wenn Sie eine bestimmte Person zum Vormund bestimmen wollen, bezeichnen Sie diese möglichst genau (und mit Adresse). Ebenfalls wichtig ist, dass man sich auch gleich Gedanken darüber macht, was geschehen soll, wenn die bezeichnete Person zur Vormundschaft nicht oder nicht mehr in der Lage ist. Für diesen Fall benennt man mit Vorteil auch eine geeignete Ersatzperson.
Mit einer Sorgerechtsverfügung lässt sich übrigens nicht nur regeln, wem das Sorgerecht übertragen wird, sondern auch, wer von einer solchen Aufgabe nach Möglichkeit ausgeschlossen werden soll. Nicht immer kann das Familiengericht allerdings nachvollziehen, ob ein solcher Ausschluss gerechtfertigt ist. Darum sind solche Ausschlüsse immer möglichst konkret zu begründen. Zu guter Letzt kann mit einer Sorgerechtsverfügung eine Trennung von Sorgerecht und der Verwaltung des Kindsvermögens angeregt werden. Auch hier ist eine Begründung für diese Empfehlung angezeigt, will man das Familiengericht von der Richtigkeit seiner Forderung überzeugen.
Kleiner Aufwand - grosse Wirkung
Formal ähnelt eine Sorgerechtsverfügung einem Testament, womit gemeint ist, dass die einfache Handschriftlichkeit ausreicht. Die Dienste eines Notars sind also nicht zwingend in Anspruch zu nehmen. Wird eine Sorgerechtsverfügung jedoch nicht notariell beglaubigt, ist es der Sache dienlich, wenn Zeugen der Nieder- und Unterschrift die Echtheit des Schreibens mit ihrer eigenen Unterschrift dokumentieren.
Selbstverständlich müssen sie nach dem Verfassen der Sorgerechtsverfügung dafür besorgt sein, dass das Dokument im Falle ihre Todes dem Familiengericht zur Kenntnis gelangt und nicht einfach vergessen und verloren geht. Hierzu können Verwandte, Freunde oder wir von Pro 55+ beauftragt werden.
Ein Muster für eine mögliche Sorgerechtsverfügung finden Sie in unserem Downloadbereich.