Die Testamentsvollstreckung

Als wäre der Tod nicht an sich bereits eine unerfreuliche Angelegenheit hinterlassen die Versterbenden ihren Hinterbliebenen allzu oft nicht nur einen emotionalen Verlust, sondern in vielen Fällen auch noch einen Nachlass, der geeignet ist, den Familienfrieden zutiefst zu zerrütten. Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann ein großer Teil des Ärgers vermieden und ein nicht unbeträchtlicher auf einen unbeteiligten Dritten ausgelagert werden.
Ein Testamentsvollstrecker hat den Auftrag, das Erbe im Sinne des Erblassers einzusetzen. Damit er dies tun kann, nimmt er das Erbe in einem ersten Schritt in Besitz, verwaltet es treuhänderisch und bringt es in eine Form, welche für die Aufteilung gemäß den Vorstellungen des Verstorbenen geeignet ist. Entsprechen kommt es bei einer Testamentsvollstreckung zu keiner Erbengemeinschaft, welche dazu geeignet ist, den Familienfrieden nachhaltig zu beschädigen.
Ein Testamentsvollstrecker ist der Stellvertreter des Erblassers und hat entsprechend eine sehr starke Stellung. Zwar ist er an die Anordnungen des Erblassers gebunden, trotzdem besitzt er natürlich einen gewissen Gestaltungsspielraum, um diese auch tatsächlich im Sinne des Auftraggebers umzusetzen. Entsprechend wichtig ist es denn auch, dass der Testamentsvollstrecker mit den Vorstellungen des Verstorbenen auch tatsächlich vertraut ist. Ein solches Wissen entsteht nicht über Nacht und kann auch einzig auf der Basis eines schriftlichen Auftrages erworben werden, sondern ist das Ergebnis eines längeren Prozesses.
Die Pro 55+ übernimmt sehr gerne Mandate zur Testamentsvollstreckung. In der Regel bevorzugen wir es aber, wenn diese Testamentsvollstreckung am Ende einer langen Zusammenarbeit steht, während der wir für Sie in den Bereichen der Finanzplanung, der Vermögensverwaltung, der Vorsorgeberatung und der Betreuung aktiv begleitet haben. Diese Zusammenarbeit erlaubt es uns Sie und Ihr Umfeld in zahlreichen Begegnungen und Gesprächen kennenzulernen und bietet uns die Basis, Ihre Vorstellungen mit den berechtigten Interessen und Bedürfnissen Ihrer Erben möglichst unter einen Hut zu bringen.
Gelingt uns dies, können wir zumindest von unserer Seite her garantieren, dass Sie alles dafür getan haben, Ihren Nächsten unnötigen Zwist und Ärger zu ersparen. Mehr geht nicht.