Vererben und Erben

Wer stirbt vererbt - nach gesetzlichem Ebrecht oder nach freiem WillenWer bei seinem Tode nicht sein ganzes Vermögen ausgegeben hat oder sogar Schulden hinterlässt, hinterlässt zwangsläufig ein Erbe. Vererbt wird immer, die Frage ist nur, unter welchen Vorzeichen der Nachlass übergeben wird. Dabei liegt es ganz in der Hand des Erblassers, ob er ganz einfach die gesetzliche Erbfolge spielen lässt und damit riskiert, dass sich seine Nachkommen im schlimmsten, aber keineswegs seltenen Fall (zer-) streiten. Oder ob mit einer geschickt durchdachten Erbregelung mit dem Vorhandenen noch einmal sinnstiftend gearbeitet wird.

Im Themenkreis „Vererben“ wollen wir Ihnen als Erblasser in den Grundzügen eine Idee geben, was eine gesetzliche Erbfolge bedeutet, welche Gestaltungsfreiheit Ihnen in etwa offen steht.

Gleichzeitig finden Sie aber auch Informationen über das Erben, die Erbteilung und die Möglichkeit sich und seinen Erben die Angelegenheit einfacher zu machen, indem man einen Testamentsvollstrecker einsetzt,