Mit einem Testament schützt man seine Familie vor Streit und Leid

Testament

Es gibt viele gute Gründe ein Testament zu machen. Der Wichtigste dürfte allerdings sein, mit seiner Nachlassregelung die Hinterbliebenen wirtschaftlich abzusichern. Gerade in einer partnerschaftlichen Beziehung ohne gesetzliche Erbansprüche sollte das Verfassen eines letzten Willens nicht aufgeschoben werden, da Versäumtes sich in nachhinein nicht mehr heilen lässt.

Über den Tod nachzudenken oder darüber zu sprechen, fällt vielen Menschen schwer. Leider führt diese Blockade dazu, dass täglich viele Menschen vor dem existenziellen Nichts stehen oder zumindest ihr gewohnter Lebensstil massiv bedroht ist, weil es der überraschend verstorbene Lebenspartner versäumt hat, die notwendige Vorsorge für den Notfall zu treffen.

Wer nichts aktiv regelt: Wer seine Vorstellungen nicht in einem letzten Willen zu Papier bringt, entscheidet sich trotzdem. Dann nämlich gilt zwingend die gesetzliche Erbfolge – unabhängig davon, ob diese gesetzlichen Erben im eigenen Leben irgendeine Bedeutung haben oder nicht. Der unverheiratete Lebenspartner geht in diesem Falle automatisch leer aus.

Theoretisch braucht es für ein Testament nicht viel mehr, als ein Blatt Papier und einen Stift. Zumindest in der Theorie, denn in der Praxis stiften solche handschriftlichen Dokumente oft mehr Schaden als Nutzen, weil sie entweder ungültig, nicht umzusetzen oder von falschen Voraussetzungen ausgehen.

Unabhängig vom juristischen Wissen des Verfassers, hängt die Qualität einer letztwilliglichten Verfügung in erster Linie davon ab, ob die testamentarisch geäußerte Vorstellung mit den tatsächlichen Realitäten zum Zeitpunkt des Todes übereinstimmt. Es ist deshalb von größter Bedeutung, dass man nicht nur Wunsch und aktuelle Gegebenheiten berücksichtigt, sondern auch bedenkt, was sich in Zukunft in Bezug auf den Kreis der Begünstigten und des Vermögens verändern könnte.

Wir von Pro 55+ begleiten Sie durch diesen Prozess. Dabei ist es natürlich von Vorteil, dass wir Sie nicht einfach nur als Mandanten für Erbschaftsangelegenheiten kennen, sondern über fundierte Einblicke in Ihre Lebenssituation, ihre Vermögensangelegenheiten und ihre grundsätzlichen Vorstellungen haben. Das erlaubt uns, Ihnen die notwendige Entscheidungsbasis zu erarbeiten und Sie bei Ihren Gesprächen mit Erbrechtsspezialisten zu unterstützen. Damit sollte gewährleistet sein, dass der beratende Anwalt oder Notar Ihnen die passende Lösung, basierend auf der richtigen Grundlage erstellt.

Übrigens: Selbstverständlich können Sie Ihren eigenen Rechtsanwalt mit der Beratung beauftragen. Fehlt Ihnen der entsprechende Kontakt, vermitteln wir Sie gerne an einen geeigneten Spezialisten.